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Einspruchsrecht des Nachbarn gegen Baugenehmigung
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Autor
Thema: Einspruchsrecht des Nachbarn gegen Baugenehmigung (Gelesen 3949 mal)
fliegerfrank
Gast
Einspruchsrecht des Nachbarn gegen Baugenehmigung
«
am:
22. April 2011, 12:30:31 »
Unser Nachbar, den wir bisher als angenehm empfanden, ließ kürzlich bei einem Gespräch über den Gartenzaun durchsickern, dass er neben sich keinen Bungalow haben möchte und sich im Falle einer Baugenehmigung dagegen wehren würde.
Ihn stört neben der Optik eines Bungalows auch der Gedanke, dass bei Starkregen und Tauwetter zuviel Wasser auf seiner Wiese steht und durch die Kellerfenster in den Keller läuft.
Zugegebenermaßen ergibt das Geländeprofil und die Anlage der Kellerfenster / Lichtschächte eine unglückliche Kombination.
Da unsere Fassade sechs Meter Abstand bis zu seiner Grenze hat, kann ich mir eine Verschlimmerung seiner Keller- / Wassersituation nicht vorstellen.
Könnte der Nachbar mit dieser Argumentation Erfolg haben??
Viele Grüße
Frank
H.-P. Ambros
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Re:Einspruchsrecht des Nachbarn gegen Baugenehmigung
«
Antworten #1 am:
22. April 2011, 20:35:02 »
Hallo,
so einfach ist das auch wieder nicht mit dem Einspruch.
Die Baugenehmigung wird aufgrund bestehenden Recht erteilt.
D.h. es resultiert daraus auch ein Rechtsanspruch vom Bauherren.
Wenn jemand seine Kellerfenster nicht vernünftig gebaut hat,
ist das eine ganz andere Sache.
Was die Entwässerung vom Dach angeht, ist diese zudem frei von der Dachform.
Diese ist nachgewiesen, das war es aber auch schon.
Wenn es einen Bebauungsplan gibt, ist zudem auch die "Optik" geregelt.
Gruß
H.-P. Ambros
fliegerfrank
Gast
Re:Einspruchsrecht des Nachbarn gegen Baugenehmigung
«
Antworten #2 am:
23. April 2011, 19:46:02 »
Hallo,
schon mal vielen Dank für die Antwort. Wir werden uns von unserem Vorhaben nicht abbringen lassen und das Befinden des Nachbarn ignorieren. Bin schon mal gespannt, was daraus wird.
Schöne Ostern
wünscht
Frank
H.-P. Ambros
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Re:Einspruchsrecht des Nachbarn gegen Baugenehmigung
«
Antworten #3 am:
23. April 2011, 23:14:08 »
Hallo Frank,
vielleicht dem Guten einfach ganz sachlich schildern, dass die Dachform vom Niederschlag unabhängig ist
und das entsprechend das Haus an die Kanalisation angeschlossen wird.
Gruss
Hans-Peter Ambros
fliegerfrank
Gast
Re:Einspruchsrecht des Nachbarn gegen Baugenehmigung
«
Antworten #4 am:
24. April 2011, 20:27:57 »
Hallo Hans-Peter,
das Argument werde ich behalten.
Einen schönen Ostermontag wünscht
Frank
«
Letzte Änderung: 24. April 2011, 20:31:01 von fliegerfrank
»
H.-P. Ambros
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Re:Einspruchsrecht des Nachbarn gegen Baugenehmigung
«
Antworten #5 am:
25. April 2011, 09:03:46 »
Hallo Frank,
danke, ich wünsche Dir ebenso einen schönen Ostermontag.
Vielleicht bekommst Du so etwas die "Luft aus den Segeln",
schließlich wird es länger Dein Nachbar sein.
Liebe Grüße
Hans-Peter Ambros
fliegerfrank
Gast
Re:Einspruchsrecht des Nachbarn gegen Baugenehmigung
«
Antworten #6 am:
15. August 2011, 19:58:52 »
Hallo,
wir haben inzwischen eine Bauvoranfrage abgegeben und sind mit den Planungsunterlagen zu unseren direkten Nachbarn gegangen, um Ihre Zustimmung zu erhalten. Alle Nachbarn haben sich für uns gefreut und sofort unterschrieben. Bis auf Einen. Genau wie er schon vor Monaten angekündigt hatte, hatte er sich heute dazu geäußert. Er verweigert aus nicht nachvollziehbaren Gründen seine Zustimmung.
Das Dumme daran ist, das wir vor der Unterzeichnung des Bauvertrages sicher gehen müssen, unser Haus auch bauen zu dürfen. Sonst kostet der Ausstieg aus dem Bauvertrag eine Menge Geld.
Leider geht es bei uns nicht ohne nachbarliche Zustimmung.
VG
Frank
«
Letzte Änderung: 15. August 2011, 20:03:29 von fliegerfrank
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