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Keine Angst vor dem schwarzen Mann
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Autor
Thema: Keine Angst vor dem schwarzen Mann (Gelesen 1996 mal)
H.-P. Ambros
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Architekt AKRP
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Keine Angst vor dem schwarzen Mann
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am:
09. März 2010, 08:23:12 »
Vor dem schwarzen Mann muss sich bald niemand mehr fürchten: Den »Bezirksschornsteinfeger« mit alleiniger Zuständigkeit in einem Kehrbezirk wird es ohnehin bald nicht mehr geben. Die Karlsruher Richter haben jetzt die Lockerung des Schornsteinfeger-Monopols bestätigt. Damit dürfen die Hauseigentümer ab dem Jahr 2013 in aller Regel selbst auswählen, wen sie mit den Kehr- oder Überprüfungsarbeiten beauftragen. Dies kann auch ein Heizungsinstallateur sein, sofern sein Betrieb mit der entsprechenden Zulassung in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Mit der Neuregelung kommt also mehr Wettbewerb in das System. Das muss keinesfalls zum Nachteil der Schornsteinfeger sein, die ab dem Jahr 2013 nicht nur Konkurrenz bekommen, sondern anderen auch Konkurrenz machen können. Sie dürfen etwa einen Energiepass für ein Gebäude erstellen oder gewerbliche Wartungsarbeiten ausführen.
Bereits heute darf bezweifelt werden, ob der gewollte Wettbewerb zu einer Ersparnis der Kunden führt. Denn es ist kaum anzunehmen, dass ein Schornsteinfeger aus einem anderen Bezirk die Arbeit billiger erledigen wird. Zudem gilt bereits eine zwischen den Schornsteinfegern und dem Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima geschlossene Vereinbarung, die Regeln für Tätigkeiten im jeweils anderen Handwerk vorsieht. So wird sich mancher Häuslebesitzer vielleicht schon bald gerne an die Zeit erinnern, als von Zeit zu Zeit der schwarze Mann ins Haus kam.
Quelle: ROLAND BENGEL, Reutlinger General-Anzeiger
H.-P. Ambros
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Zweifel am Schornsteinfegergesetz
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Antworten #1 am:
09. März 2010, 08:26:26 »
Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde zurück - Bedenken gegen Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Sankt Augustin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes abgewiesen. Die Verfassungsrichter begründen ihren Beschluss der Nichtannahme im Wesentlichen mit einem mittelfristigen Zugewinn an Wettbewerbsfreiheit für die Beschwerdeführer. Gleichzeitig äußern sie in ihrer richtungsweisenden Begründung aber grundsätzliche Zweifel an der Zuständigkeit des Bundes für die Neuregelung.
Als oberste Standesorganisation des SHK-Handwerks hat der ZVSHK die vier Beschwerdeführer gegen die Neuregelung des Schornsteinfegerhandwerks nachdrücklich unterstützt. "Wir haben immer gesagt, dass wir den Gang nach Karlsruhe nicht ausschließen, um die wirtschaftlichen Interessen unserer Betriebe an einem fairen Wettbewerb durchzusetzen. Das Gericht hat unsere Bedenken ernst genommen und der Politik begründete Zweifel am Schornsteinfegergesetz ins Stammbuch geschrieben. Das gilt für die strittige Frage der langen Übergangsfrist aber vor allem für die grundsätzliche Frage der Gesetzgebungskompetenz", betont Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK.
"Für die Beschwerdeführer und für das Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk mag die Karlsruher Entscheidung auf den ersten Blick enttäuschend sein", urteilt Esser. "Auf der anderen Seite bestätigt das Gericht die erfolgreiche Interessenvertretung des SHK-Handwerks, wenn es jetzt in seiner Begründung feststellt, aufgrund unseres Einwirkens wären die negativen Auswirkungen der Neuregelung auf das SHK-Handwerk abgemildert worden."
Der ZVSHK wird jetzt gegenüber Berlin die vom Bundesverfassungsgericht noch einmal ausdrücklich unterstrichene Selbstverpflichtung der Bundesregierung anmahnen, während der Übergangszeit die Auswirkungen des Gesetzes auf andere Handwerke zu überprüfen. "Die Politik ist jetzt aufgefordert, die vom Bundesverfassungsgericht geäußerten Zweifel am Schornsteinfegergesetz auszuräumen", sagt Hauptgeschäftsführer Esser mit Blick auf die ungeklärte Frage der Gesetzgebungskompetenz.
Quelle: Frank Ebisch - Pressesprecher ZVSHK
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