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Autor Thema: Baugrundkauf / wie Lasten frühzeitig erkennen?  (Gelesen 8161 mal)
fliegerfrank
Gast
« am: 27. September 2010, 19:09:01 »

Hallo,

ich bin es schon wieder und habe eine Frage:

Wir haben bei einem Makler ein interessantes Baugrundstück entdeckt und werden es in den nächsten Tagen besichtigen. Es handelt sich um unbebautes und erschlossenes Bauland in mitten einer kleinen Ortschaft. Die Nachbargrundstücke sind, wie auf einem Foto zu sehen ist, mit ein - oder zweigeschossigen Einfamilienhäusern bebaut. Die Meisten aus der Zeit um 1930.  Da der Kaufpreis für diese Gegend gering ist, wollen wir sicher gehen, dass es keine unangenehmen Überraschungen gibt.

Vielen Dank im Voraus

Frank
H.-P. Ambros
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« Antworten #1 am: 28. September 2010, 01:11:02 »

Hallo Frank,

für die Statik bringt erst ein Baugrundgutachten wirklich Sicherheit.
Am besten mal mit einem Statiker Vorort sprechen, der andere Gebäude berechnet hat.

Mögliche Bodenbelastungen kann man örtlich erfragen.

Gruß
H.-P. Ambros
fliegerfrank
Gast
« Antworten #2 am: 28. September 2010, 18:41:50 »

Ich hatte mich unglücklich ausgedrückt. Ich meinte Grundstückslasten wie hier beschrieben: http://www.bauwesen.de/grundstueck/grundstueckslasten-wohnrecht-wegerecht.html

Es soll darüber hinaus noch Öffentliche Lasten geben, von denen man nichts beim Kauf in Erfahrung bringen kann.

Viele Grüße
Frank

H.-P. Ambros
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« Antworten #3 am: 28. September 2010, 20:09:53 »

Hallo Frank,

ups, okay  Idea

Die Baulasten sind im Grundbuch eingetragen.
Beim Kauf werden diese sofern privat i.d.R. gelöscht.
Öffentliche bleiben bestehen, welche aber auch zum Vorteil sein können.
Diese sind im aktuellen Grundbuchauszug zu ersehen.

Unsichtbare kenne ich nicht  Glas

Gruß
H.-P. Ambros
fliegerfrank
Gast
« Antworten #4 am: 28. September 2010, 22:01:41 »

OK.

Mal angenommen der Grundstücksverkäufer hat den Anschluß an das Wasser- oder Stromnetz nicht bezahlt, dann bleiben diese Lasten trotz Verkauf am Grundstück hängen und der neue Besitzer hat zu zahlen?

Ich glaube ein kleines "Restrisiko" bleibt.

Viele Grüße.
Frank

« Letzte Änderung: 28. September 2010, 22:11:15 von fliegerfrank »
H.-P. Ambros
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« Antworten #5 am: 29. September 2010, 06:40:20 »

Hallo Frank,

sowas schließt i.d.R. der notarielle Vertrag aus.
Du kaufst ein erschlossener Grundstück, oder nicht.
Diese Lasten, wären auch nicht eingetragen. D.h. für Dich i.d.R. nicht verbindlich.

Bei den Versorgern, kannst Du Dich auch zudem im Vorfeld erkundigen.
(Wasser, Kanal, Elektro, Gas, Telefon, Kabel-TV,...)

Also Du kannst schon auf "Nummer sicher" gehen.

Gruß
H.-P. Ambros
fliegerfrank
Gast
« Antworten #6 am: 29. September 2010, 12:03:19 »

Das ist sehr gut.

Vielen Dank
Frank
fliegerfrank
Gast
« Antworten #7 am: 02. Januar 2011, 10:45:09 »

Hallo,

wollte mal kurz berichten, wie es bei uns damit "gelaufen" ist:
Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege führt das Baulastenverzeichniss. Bei uns in Leipzig war die Dame vom Amt sehr nett und auch schnell. Die Auskunft erfolgte schriftlich. Die Gebühr betrug nur  € 10,00.

Viele Grüße
Frank

H.-P. Ambros
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« Antworten #8 am: 02. Januar 2011, 13:38:04 »

Dank für die Info Frank,

damit können sicherlich viele aus Deinem Raum etwas anfangen.

Viele Grüße und nachträglich einen guten Rutsch.

H.-P. Ambros
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« Antworten #9 am: 06. Januar 2011, 21:16:49 »

Vielen Dank für die kurze Info. Gibt es die Info grundsätzlich beim Amt für Bau- und Denkmalpflege oder ist das nur in Leipzip der Fall?
fliegerfrank
Gast
« Antworten #10 am: 06. Januar 2011, 22:09:16 »

Ich kann nur für Leipzig sprechen. Könnte aber mir vorstellen, dass es auch anderswo ähnliche Strukturen gibt.
Würde mich an Deiner Stelle einfach mal telefonisch "durchfragen"
Viele Grüße
Frank

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