Hallo Frank,
ups, okay

Die Baulasten sind im Grundbuch eingetragen.
Beim Kauf werden diese sofern privat i.d.R. gelöscht.
Öffentliche bleiben bestehen, welche aber auch zum Vorteil sein können.
Diese sind im aktuellen Grundbuchauszug zu ersehen.
Unsichtbare kenne ich nicht

Gruß
H.-P. Ambros