Die Anmeldung eines Eigenbauvorhabens gemäß § 192 SGB VII erfolgt bei der:
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Hier das online FormularBei ihr hat der Bauherr sein Bauvorhaben anzumelden, ohne dass es darauf ankäme, ob die mitarbeitenden Personen bereits durch private Versicherung abgesichert wären.
Der Bauherr und sein Ehegatte sind hierbei nicht bei der Bauhelfer-Unfallversicherung mitversichert. Sie können aber mit dem Versicherungsträger eine freiwillige Bauherrenversicherung eingehen. Der zu entrichtende Beitrag bemisst sich auf der Basis der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und einem marktgerechten, fiktiven Entgelt. Dies hat zur Folge, dass die privaten Helfer letztlich wie gewerbliche Arbeitnehmer zu versichern sind.
LG
H.-P. Ambros