H.-P. Ambros
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Architekt AKRP Dipl.Ingenieur Dipl. Wirt.-Inf. KfW-Sachverst.
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« am: 20. Mai 2011, 18:36:36 » |
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Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltenes Klauselwerk, wonach Gewährleistungsansprüche und Überzahlungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 10 % der Auftrags-, bzw. Abrechnungssumme gesichert sind, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen. So der BGH in seinem Urteil vom 05.05.2011.
BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10
Quelle: ibr
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