Seiten: [1]   Nach unten
  Drucken  
Autor Thema: Wohnungskündigung für Sanierung der gesamten Etage zulässig  (Gelesen 1490 mal)
H.-P. Ambros
Administrator
Profi Mitglied
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 1236


Architekt AKRP
Dipl.Ingenieur
Dipl. Wirt.-Inf.
KfW-Sachverst.


Profil anzeigen WWW
« am: 20. Mai 2011, 18:38:14 »

Kann ein Vermieter eine Etage aufgrund der Nutzung einer Wohnung nicht komplett sanieren und danach die doppelte Miete von einem Mieter verlangen, kann er dem bisherigen Mieter kündigen. Voraussetzung für eine solche "Abrisskündigung" ist, dass die Wohnung lange nicht saniert und dem Mieter eine Vielzahl von Ersatzwohnungen angeboten wurde. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 17.01.2011 (Az: 2-11 S 7/11) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.

Der Mieter bewohnte eine seit mindestens 20 Jahren nicht mehr renovierte Wohnung auf einer Teilfläche der ersten Etage. Der Vermieter wollte diese insgesamt an eine gemeinnützige Vereinigung - nach Vollsanierung zu einer doppelt so hohen Miete wie bisher - vermieten. Der Vermieter hatte dem Mieter erfolglos eine Vielzahl von Ersatzwohnungen angeboten und erhob dann Räumungsklage.

Sowohl in der ersten Instanz als auch vor dem Landgericht bekam der Vermieter Recht. Für eine Kündigung reiche es aus, dass die gemeinnützige Vereinigung bereits die restliche Fläche im ersten Obergeschoss als Mieterin nutze und eine Erweiterung der Fläche durch die Anmietung der vom Mieter bewohnten Wohnung geplant sei. Diese Voraussetzung sei dann zulässig, wenn der neue Mieter eine fast doppelt so hohe Miete zahle und dadurch die angestrebte Vollsanierung der vom Mieter bewohnten Wohnung erst ermögliche. Anderenfalls sei der Vermieter durch das bestehende Mietverhältnis an einer Sanierung und der wirtschaftlichen Verwertung gehindert und erleide erhebliche Nachteile.

Soziale Härtefälle oder ein Rechtsmissbrauch können dadurch verhindert werden, dass dem Mieter - wie hier - eine ausreichende Anzahl von Ersatzwohnungen angeboten wird.

Quelle: ARGE Mietrecht
Seiten: [1]   Nach oben
  Drucken  
 
Gehe zu:  



Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Bauaufträge für Handwerker

Ernährung | Lebensmittel | Gesundheit | Wellness | Öko-Tourismus | Natur | Umwelt | Klima | Politik | Architektur Planung Überwachung | Garten- und Landschaftsbau | Baubiologie | Energieberatung Rentabilitaet ROI | Bauausführung Best Practice | Baurecht Planungsrecht Urteile | Forschung Forschungsergebnisse | Bau-Software | FRAGEN rund um den Hausbau | Nachhaltige Mobilität | Verkehrsplanung | Grüner Strom | Bioenergie Biomasse | Geothermie Erdwärme | Windenergie Windkraft | Solarthermie Photovoltaik | Hydroenergie Wasserkraft | BHKW-|-KWK | TGA wie Wärmespeicher, Lüftungstechnik,... | FRAGEN rund um die Haustechnik | KfW Förderung | BAFA Förderung | Bundesländer Förderung | FRAGEN rund um die Finanzierung und Baukosten | Weiterführende Informationen | Testergebnisse TOP-TEN-Produkte Dienstleistungen | Kostenlose Werbung für Produkte und Dienstleistungen | Wettbewerbe | Veranstaltungen | Info Videos | Bautagebuch Blogs

Powered by SMF 1.1.13 | SMF © 2006-2009, Simple Machines LLC
sponsored by FuturVision.de
SiteMap
Smileys by GreenSmilies.com